Rechtsgutachten zur Düngeverordnung: Ohne Nachbesserungen droht weitere EuGH-Klage

Nach einer aktuellen rechtlichen Bewertung der jetzigen Düngeverordnung ist ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wahrscheinlich, wenn nicht substanzielle Nachbesserungen zur Reduzierung der Nitrateinträge erfolgen. Dies ist das zusammengefasste Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht in Trier. Damit stützt das Gutachten in wesentlichen Punkten die Rechtsauffassung der EU-Kommission zur Notwendigkeit einer Novellierung der Düngeverordnung. Das Rechtsgutachten können Sie hier herunterladen.

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BDEW lehnt Änderungsvorschlag zum Annex III der Nitrat-Richtlinie ab

Am 19. April 2024 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf für die Anhebung der zulässigen Düngeeinträge pro Hektar und Jahr mit RENURE Düngemitteln veröffentlicht. Trotz der aktuell andauernden Evaluierung der Richtlinie soll dieser Grenzwert bereits jetzt angehoben werden. Der BDEW hat dies in einer Stellungnahme kommentiert und lehnt den Vorschlag in seiner jetzigen Form ab.

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