
Nach einer aktuellen rechtlichen Bewertung der jetzigen Düngeverordnung ist ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wahrscheinlich, wenn nicht substanzielle Nachbesserungen zur Reduzierung der Nitrateinträge erfolgen. Dies ist das zusammengefasste Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht in Trier. Damit stützt das Gutachten in wesentlichen Punkten die Rechtsauffassung der EU-Kommission zur Notwendigkeit einer Novellierung der Düngeverordnung. Das Rechtsgutachten können Sie hier herunterladen.
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