Nitratinitiative warnt: Bundesregierung darf geplante Aussetzung von Umweltstandards in der EU-Agrarförderung nicht mittragen

Im Februar hat die Europäische Kommission im Alleingang eine schwerwiegende Entscheidung bezüglich der Anforderungen zum Schutz der Umwelt (GLÖZ 8) in der EU-Agrarförderung getroffen: Vier Prozent Brachflächen sollen nicht mehr für den Natur und Umweltschutz vorgehalten werden und landwirtschaftliche Bewirtschaftung möglich sein.

Lesen Sie dazu die vollständige Pressemitteilung der Nitratinitiative:

Dokument(e) zum Download

20240227_PM_GLÖZ 8_final.pdf

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