Der Bundesrat hat Mitte September eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung nitratgefährdeter und eutrophierter Gebiete verabschiedet. Aus Sicht des BDEW reichen die Regelungen nicht aus, um die Nitrat-Belastung der Gewässer zu reduzieren. „Mit der verabschiedeten Verwaltungsvorschrift besteht die Gefahr, dass die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie erneut verzögert wird. Laut dem Bundesrat braucht es für die Einrichtung des neuen Nitrat-Messnetzes noch 10 bis 15 Jahre“, sagt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Das vollständige Statement des BDEW zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift finden Sie hier:

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