EuGH-Urteil wegweisend: BDEW-Statement zum aktuellen Urteil

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs weitet die Klagemöglichkeiten bei Verstoß gegen überhöhte Nitratwerte im Grundwasser deutlich aus. Hierzu nimmt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, Stellung im BDEW-Statement:

Das könnte Sie auch interessieren:

BDEW lehnt Änderungsvorschlag zum Annex III der Nitrat-Richtlinie ab

Am 19. April 2024 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf für die Anhebung der zulässigen Düngeeinträge pro Hektar und Jahr mit RENURE Düngemitteln veröffentlicht. Trotz der aktuell andauernden Evaluierung der Richtlinie soll dieser Grenzwert bereits jetzt angehoben werden. Der BDEW hat dies in einer Stellungnahme kommentiert und lehnt den Vorschlag in seiner jetzigen Form ab.

WEITERLESEN »