Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs weitet die Klagemöglichkeiten bei Verstoß gegen überhöhte Nitratwerte im Grundwasser deutlich aus. Hierzu nimmt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, Stellung im BDEW-Statement:

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Die neue Düngeverordnung ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Die Regelungen für nitratgefährdete Gebiete sollen ab dem 1.1.2021 in Kraft treten. Die EU-Kommission