Laborantin begutachtet Wasserprobe
Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland am 21.06.2018 wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt . Die Trinkwasserverordnung schreibt für Nitrat einen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) vor. Dieser wird laut Umweltbundesamt seit 2008 an rund 18 Prozent der Messstellen überschritten. Die Daten werden an repräsentativen Messstellen deutschlandweit ermittelt und geben den Zustand des Grundwassers an. Sie werden regelmäßig an die Europäische Umweltagentur EUA übermittelt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie beim Umweltbundesamt.

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Flyer zur Online-Plattform

Laden Sie sich hier den Flyer zur Online-Plattform der Initiative „Gülleverschmutzung stoppen“ herunter. Der Flyer informiert über dieses Portal und den einmaligen Zusammenschluss aus Wasserverbänden,