Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verklagt

Laborantin prüft Wasseranalyse

Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland am 21.06.2018 wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt . Die Trinkwasserverordnung schreibt für Nitrat einen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) vor. Dieser wird laut Umweltbundesamt seit 2008 an rund 18 Prozent der Messstellen überschritten. Die Daten werden an repräsentativen Messstellen deutschlandweit ermittelt und geben den Zustand des Grundwassers an. Sie werden regelmäßig an die Europäische Umweltagentur EUA übermittelt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie beim Umweltbundesamt.

Das könnte Sie auch interessieren:

BDEW lehnt Änderungsvorschlag zum Annex III der Nitrat-Richtlinie ab

Am 19. April 2024 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf für die Anhebung der zulässigen Düngeeinträge pro Hektar und Jahr mit RENURE Düngemitteln veröffentlicht. Trotz der aktuell andauernden Evaluierung der Richtlinie soll dieser Grenzwert bereits jetzt angehoben werden. Der BDEW hat dies in einer Stellungnahme kommentiert und lehnt den Vorschlag in seiner jetzigen Form ab.

WEITERLESEN »