Die Bundesregierung hat am 31. Januar 2019 der Europäischen Kommission in einer Mitteilung angeboten, die Düngeverordnung aus Mai 2017 zu ändern. Damit hat die Bundesregierung die Kritikpunkte des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Juni 2018 und Handlungsbedarf zur vollumfänglichen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie bestätigt.

Die Bundesregierung hat der Kommission konkrete Änderungen zu den Punkten Düngebedarfsermittlung, Nährstoffvergleich und Länderöffnungsklausel sowie einen Zeitplan zur rechtlichen Umsetzung übermittelt. Eine erste Prüfung zeigt, dass die geplanten Änderungen der Düngeverordnung jedoch weiterhin die von der Kommission kritisierten Überschreitungen des Düngebedarfes ermöglichen.

 

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