Zur Einigung der Bundesregierung zum Düngerrecht erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/ Abwasser: „Es gibt zwar einige Verbesserungen, dennoch steckt der Teufel weiterhin im Detail: Zwar sollen die zulässigen Düngemengen in den nitratgefährdeten Gebieten um 20 Prozent reduziert werden. Diese Reduzierung soll jedoch nicht für alle landwirtschaftlichen Flächen gleichermaßen gelten. Vielmehr handelt es sich um einen Durchschnittswert pro landwirtschaftlichem Betrieb. Es hilft aber nichts, wenn auf der einen Fläche deutlich weniger gedüngt wird und dafür an anderer Stelle deutlich mehr Dünger aufgebracht werden darf.“ Lesen Sie das gesamte Statement:

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Neue Düngeverordnung in Kraft

Die neue Düngeverordnung ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Die Regelungen für nitratgefährdete Gebiete sollen ab dem 1.1.2021 in Kraft treten. Die EU-Kommission