BDEW zur Einigung der Bundesregierung zum Düngerrecht

Zur Einigung der Bundesregierung zum Düngerrecht erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/ Abwasser: „Es gibt zwar einige Verbesserungen, dennoch steckt der Teufel weiterhin im Detail: Zwar sollen die zulässigen Düngemengen in den nitratgefährdeten Gebieten um 20 Prozent reduziert werden. Diese Reduzierung soll jedoch nicht für alle landwirtschaftlichen Flächen gleichermaßen gelten. Vielmehr handelt es sich um einen Durchschnittswert pro landwirtschaftlichem Betrieb. Es hilft aber nichts, wenn auf der einen Fläche deutlich weniger gedüngt wird und dafür an anderer Stelle deutlich mehr Dünger aufgebracht werden darf.“ Lesen Sie das gesamte Statement:

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BDEW lehnt Änderungsvorschlag zum Annex III der Nitrat-Richtlinie ab

Am 19. April 2024 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf für die Anhebung der zulässigen Düngeeinträge pro Hektar und Jahr mit RENURE Düngemitteln veröffentlicht. Trotz der aktuell andauernden Evaluierung der Richtlinie soll dieser Grenzwert bereits jetzt angehoben werden. Der BDEW hat dies in einer Stellungnahme kommentiert und lehnt den Vorschlag in seiner jetzigen Form ab.

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