
Im Zuge der Verpflichtung zur Überprüfung und Anpassung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete entsprechend den Vorgaben der novellierten AVV GeA (2022) mussten die Bundesländer bis zum 30. November 2022 ihre landesrechtlichen Düngeverordnungen überarbeiten. Von der EU-Kommission eingefordert war eine vollständige Umsetzung der Anforderungen aus der AVV GeA durch die Bundesländer. Aus Sicht der Nitratinitiative zeigt sich jedoch in den vorliegenden Umsetzungen der Bundesländer zum Teil erheblicher Nachbesserungsbedarf. Lesen Sie hier die Stellungnahme der Nitratinitiative.