Der BDEW hat die in der Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 31. Januar 2019 geplanten Änderungen der Düngeverordnung vom 26. Mai 2019 (DüV) vor dem Hintergrund der Verurteilung und der zahlreichen Empfehlungen der Europäischen Kommission im Rahmen des Klageverfahrens bewertet. BDEW-Fazit ist, dass die geplanten Änderungen bei weitem noch nicht ausreichen, um die EU-Nitratrichtlinie umzusetzen und die Strafzahlungen zu vermeiden. Alle Forderungen des BDEW finden Sie in der „Positionierung zur geplanten Änderung der Düngeverordnung“.

 

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BDEW lehnt Änderungsvorschlag zum Annex III der Nitrat-Richtlinie ab

Am 19. April 2024 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf für die Anhebung der zulässigen Düngeeinträge pro Hektar und Jahr mit RENURE Düngemitteln veröffentlicht. Trotz der aktuell andauernden Evaluierung der Richtlinie soll dieser Grenzwert bereits jetzt angehoben werden. Der BDEW hat dies in einer Stellungnahme kommentiert und lehnt den Vorschlag in seiner jetzigen Form ab.