Der BDEW hat die in der Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 31. Januar 2019 geplanten Änderungen der Düngeverordnung vom 26. Mai 2019 (DüV) vor dem Hintergrund der Verurteilung und der zahlreichen Empfehlungen der Europäischen Kommission im Rahmen des Klageverfahrens bewertet. BDEW-Fazit ist, dass die geplanten Änderungen bei weitem noch nicht ausreichen, um die EU-Nitratrichtlinie umzusetzen und die Strafzahlungen zu vermeiden. Alle Forderungen des BDEW finden Sie in der „Positionierung zur geplanten Änderung der Düngeverordnung“.
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